In unserem Shop finden auch Sie eine LED Fahrradbeleuchtung die Sie sicher ans Ziel bringen wird. Ebenso führen wir das Fahrradlicht bzw. die Fahrradlampe auch als Halogenlicht.
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Die LED Fahrradbeleuchtung bringt Sie sicher ans Ziel
Ein Fahrrad soll nicht nur schick aussehen, sondern auch verkehrssicher sein. Dazu ist es notwendig, dass es mit einer umfangreichen und straßentauglichen Fahrradbeleuchtung ausgestattet ist. Doch was ist eigentlich ein ausreichendes Fahrradlicht? Und wie sicher sind die Standardlampen, welche bereits an den meisten Fahrrädern vorhanden sind?
Ohne Licht geht es nicht - so sieht es vor allen Dingen der Gesetzgeber und hat aus diesem Grund in der STvZO verankert, dass jedes Fahrrad mit einer festen und funktionstüchtigen Fahrradbeleuchtung ausgestattet sein muss. Dies dient vor allem der eigenen Sicherheit. Verkehrsunfälle werden so um ein vielfaches minimiert. Damit das Fahrradlicht ausreichend hell ist, ist eine Fahrradlampe mit einer Leistung von 3 Watt gesamt für Vorder- und Rückscheinwerfer vorgeschrieben. Ähnlich wie beim Auto, sind auch im Bereich der Fahrradbeleuchtung nur bestimmte Lampen in der STvZO zugelassen und dürfen zum Befahren von Straßen verwendet werden. Erwirbt man ein Fahrrad ohne die notwendige Beleuchtung, darf dieses nicht auf der Straße gefahren werden. Um dennoch sicher unterwegs zu sein, gibt es Nachrüstlampen. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass diese den Vorschriften der STvZO entsprechen und ausreichend Licht liefern. Generell gilt: Vor dem Kauf informieren, welche Fahrradlampe tatsächlich zulässig ist. Nutzt man ein unzulässiges Fahrradlicht, so hat man mit Buß- oder Verwarngeldern zu rechnen.
LED Fahrradbeleuchtung
Ist das bereits vorinstallierte Fahrradlicht zu schwach, kann eine innovative LED Fahrradbeleuchtung Abhilfe schaffen. Durch die spezielle Technik sorgt die LED Fahrradbeleuchtung dafür, nicht nur besser gesehen zu werden, sondern auch selbst weiter sehen zu können. Die Sicherheit ist somit gewährleistet. Da gerade bei älteren Fahrradmodellen die Fahrradlampe nur schwach leuchtet, besteht die Gefahr, dass gerade Autofahrer einen nahenden Radler übersehen. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. Die LED Fahrradbeleuchtung, sofern laut STvZO zugelassen, ist um ein vielfaches heller und bietet dadurch optimale Weitsicht für Fahrradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Die moderne LED Technik namhafter Hersteller ist genau auf die Bedingungen beim Radfahren abgestimmt und ist somit die beste Form der Fahrradbeleuchtung. Über die Frage, welches Fahrradlicht tatsächlich im Straßenverkehr zulässig ist, informiert der Fachhandel. Auch Hersteller von Fahrradlampen können meist per Internet oder Telefon befragt werden, sofern dies nicht bereits in der Artikelbeschreibung zu finden ist.
Licht ist nicht gleich Licht
Hat man sich erst einmal für eine Fahrradbeleuchtung entschieden, fehlt nur noch eines: Reflektoren. Neben Front- und Rückleuchte sind auch diese Rückstrahler gesetzlich vorgeschrieben. Durch das Einsetzen der passiven Fahrradbeleuchtung, den Reflektoren, wird gewährleistet, dass ein Radfahrer auch dann gesehen wird, wenn er quer zur Kreuzung fährt. Das Licht von herannahenden Fahrzeugen strahlt auf die Reflektoren, die strahlen das Licht zurück und andere Verkehrsteilnehmer wissen so, dass sie auf ein Hindernis – eben den Radfahrer – zufahren.
Die aktive Fahrradbeleuchtung allein würde in einem solchen Fall nicht ausreichen. Aus diesem Grunde sind laut STvZO Reflektoren für Vorder- und Hinterrad, aber auch integriert in Front- und Rückscheinwerfer, vorgeschrieben. Während der Rückstrahler vorn weiß ist, muss jener am Rückscheinwerfer rot sein. Je besser die Reflektoren an den Reifen ihre Aufgabe erfüllen, desto sicher ist ein Radfahrer auf den Straßen unterwegs. Es sind sogar Fahrradreifen mit integrierten Reflektoren im Fachhandel erhältlich.
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